Funktionsprinzip und Arten
Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:
- Gleichstromtechnik
- Hierbei fließt ein elektrischer Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Alarmanlage, der Meldergruppe, über einen Melder. In der Zentrale der Einbruchmeldeanlage oder Überfallmeldeanlage (ÜMA) wird nach dem Prinzip einer Wheatstoneschen Messbrücke mittels einer Differenzialschleife die Spannung gemessen und mit einem Sollwert verglichen. Dabei bildet ein Widerstand im Inneren des Melders oder in der leitungsentferntesten Verteilerdose einen der vier Widerstände der Messbrücke. Unter- oder überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert, wird dies als Alarm oder Sabotage ausgewertet. Zusätzlich zu Meldergruppen für Einbruch oder Überfall kann es zusätzliche Meldergruppen für eine Sabotageerkennung geben, die nach dem gleichen Prinzip überwacht werden. In diese Meldergruppe werden auch alle Öffnungskontakte von Meldern, Verteilern usw. eingeschleift. Die Verschaltung der Widerstände und die Auslösekriterien sind vom Hersteller der EMA/ÜMA und von der Vorgabe des VdS abhängig.
- Bus-Technik
- Bei der Bus-Technik werden z. B. alle Melder über zwei Adernpaare angeschlossen, wobei ein Adernpaar die Datenleitung ist und das andere zur Stromversorgung der Melder und sonstiger Endgeräte dient. Bei gemeinsamer Masse sind auch drei Adern ausreichend. Es gibt auch Bus-Systeme, die VdS-konform mit nur zwei Drähten arbeiten. Diese Technik ermöglicht an einer dünnen Leitung eine Vielzahl von Meldern anzuschließen. Die Konfiguration der EMA/ÜMA erfolgt meist über einen PC, der über eine serielle oder parallele Schnittstelle angeschlossen wird. Jedem Melder wird dabei eine ID, die Bus-Adresse, zugewiesen und bei Bedarf auch ein hinweisender Text oder eine Definition des Melders. Über die Datenleitung fragt die Anlage nun in regelmäßigen Zyklen den Zustand der alarmgebenden Einheiten ab.
- Funktechnik
- EMA / ÜMA, die mit Funktechnik arbeiten, funktionieren wie Bus-Anlagen, nur dass die Verkabelung durch Funk ersetzt wird. VdS-konforme Anlagen arbeiten im 433-MHz- oder 868-MHz-Bereich. Die Melder haben eine Batterie, welche die Stromversorgung für mindestens ein Jahr sicherstellen muss.
Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.
Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
- dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen während oder nach einem Überfall.
Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden. Die Zwangsläufigkeit beim Unscharfschalten gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.
Sicherheitsstufen
Grundsätzlich wird bei Einbruchmeldeanlagen zwischen vier verschiedenen Sicherheitsstufen unterschieden.[1] Mit Zunahme des Grades der Sicherheitsstufe nimmt auch die Überwindungssicherheit zu. Da eine Alarmanlage der Stufe 1 die von der Polizei empfohlenen Anforderungen nicht vollständig erfüllt, wird von Geräten dieser Klassifizierung abgeraten. Einbruchmeldeanlagen der 2. und 3. Stufe werden überwiegend in Wohnhäusern verbaut. Geräte der Stufe 4 sind für Gebäude vorgesehen, die ein sehr hohes Gefährdungspotential aufweisen. Diese bieten die höchste Überwindungssicherheit sowie Ansprechempfindlichkeit.
Alarmmelder
Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden in zwei Hauptgruppen unterteilt [2]:
- Automatische Melder
- Magnetkontakte (Fenster, Türen)
- Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
- Alarmgläser (Verglasungen der Fassade/Außenhaut)
- Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Außenbereich)
- Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
- Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall, auch Mikrowelle)
- Kapazitive Melder (Tresorschränke)
- Alarmtapeten (Wände)
- Nichtautomatische Melder
- Überfallmelder (Kassen-, VS-, Waffenräume)
- Geldscheinkontakte (Kassen)
- Überfalltretleisten (Kassen)
- Schließblechkontakte (Türen)
- Druckteppich (Eingangsbereiche)
- Zugdraht (Türen)
Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:
- Außenhautüberwachung: Hierbei wird besonderer Wert auf die Erkennung eines Eindringens von Außen in das Objekt gelegt (Fenster, Türen, Wände, Boden)
- Fallenüberwachung: Dieser Typ der Überwachung soll einen Eindringling im Inneren des Objektes feststellen, z. B. mit Hilfe von Bewegungsmeldern
- Schwerpunktmäßige Überwachung: Besonders gefährdete Bereiche oder Objekte werden gezielt überwacht, z. B. Tresore und Kunstgegenstände.